Service
Auf dieser Seite wollen wir auf wiederkehrende Fragen unserer Mitgliedsvereine eingehen.
Schauen Sie immer wieder einmal vorbei. Wir ergänzen die Informationen immer wieder.
Versicherungsschutz – was muss ich wissen
Als Mitglied im Blasmusikverband profitieren Sie von dem Rahmenvertrag, wen wir mit der Sparkassenversicherung abgeschlossen haben.
Hier erhalten Sie zum Download als pdf:
Weitere Infos erhalten Sie unter:
GEMA-Meldung
Es ist wichtig, dass Vereine Ihre Veranstaltungen an die GEMA melden und besonders auch die jeweiligen Musikfolgen im Anschluss zeitnah einreichen.
Zwischen dem BVBW und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag. Alle Mitgliedsvereine des BVBW profitieren von den Leistungen dieses Pauschalvertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten.
Für Ihre eigenen musikalischen Darbietungen (Konzerte) werden die Kosten durch den Verband abgedeckt.
Hier einige Dokumente für Sie:
Ehrenamtspauschale
- Höhe & Rahmen: Bis zu 960 € jährlich können steuerfrei als Aufwandsentschädigung erhalten werden.
- Voraussetzungen: Die Tätigkeit muss nebenberuflich sein, darf max. ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle entsprechen und muss für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgen
- Anwendungsbereich: Sie gilt für Tätigkeiten im ideellen Bereich oder Zweckbetrieb, z.B. als Vorstand, Platzwart, Reinigungskraft oder in der Verwaltung.
- Kombinierbarkeit: Die Ehrenamtspauschale kann mit der Übungsleiterpauschale (bis 3.300 €) kombiniert werden, sofern es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt. Insgesamt sind so bis zu 4.260 € steuerfrei möglich (960 € + 3.300 €).
- Steuererklärung: Der Betrag ist in der Steuererklärung anzugeben, bleibt aber bis zur Höhe von 960 € steuerfrei.
- Vergütung: Nicht nur Aufwandsersatz (tatsächliche Kosten), sondern auch eine pauschale Vergütung ist möglich.
Für Sie als Vereine haben wir 3 Mustertexte hinterlegt. Zum einen sollten Sie Ihre Satzung oder Geschäftsordnung dahin ändern, dass eine Bezahlung der ehrenamtlich Tätigen erlaubt ist.
Außerdem haben Sie Möglichkeit das ganze Aufkommensneutral für Ihren Verein zu gestalten. D.h. die z.B. Bezahlung Ihrer Vorstandsmitglieder fließt als Spende zurück an den Verein. Das Vorstandsmitglied erhält einen Spendenbescheinigung in Höhe der Ehrenamtspauschale.
Sie können bei Ihnen ehrenamtliche Personen für Ihre Tätigkeit die ehrenamtspauschale zukommen lassen. wir empfehlen hier aber eine vertragliche Regelung.
